Rahmenbedingungen für die Förderpreise
- Art und Umfang der einzelnen Förderpreise sollten explizit beschrieben werden. Bitte erläutern Sie auch, was unter Umständen nicht zum Umfang des Förderpreises zählt.
- Folgende textliche Plattform erhält der Sponsor:
- Kurzes Firmenportrait mit Logo und allen relevanten Daten
- Kurzfassung des jeweiligen Preises (max. 200 Zeichen)
- Detaillierte Beschreibung des Preises (max. 1.000 Zeichen)
- Möglichkeit zur Einbindung eines pdf-Dokuments zur näheren und ausführlicheren Beschreibung des angebotenen Preises. - Dem Sponsor werden alle ihn betreffenden Bewerbungsfragebögen zur Verfügung gestellt. Dieser nimmt so die Auswahl seiner Preisträger vor. Der Sponsor informiert die Bewerber/Preisträger ausführlich über den angebotenen Preis sowie über etwaige vertragliche Gegebenheiten.
- Die Größe seiner Förderpreise legt der jeweilige Sponsor selbst fest, ein Mindestwert von 500,-- € sollte aber nicht unterschritten werden.
- Die Förderpreise müssen eigenständig verwendbar sein. Es versteht sich von selbst, dass alle Förderpreise am Markt etablierte Dienstleistungen und Produkte sein müssen, die außerhalb der Mainfranken-Förderung ausschließlich käuflich zu erwerben sind.
- Die Vorstellung der Sponsoren sowie deren Förderpreise auf den Internetseiten der Mainfranken-Förderung werden nach monetärem Ranking erfolgen.
- Die teilnehmenden Sponsoren müssen nicht unmittelbar in der IT-Branche bzw. im IT-nahen Umfeld beheimatet sein. Alle ausgelobten Preise müssen aber zwingend die Vorgabe erfüllen, dass sie der direkten Geschäftsverbesserung des Preisträgers dienen, d.h., dass alle Preisträger mit den Preisen in de Lage sein sollen, ihre Geschäftsprozesse zu verbessern.
- Für die Mitgliedschaft im Sponsorenpool wird ein einmaliger Kostenbeitrag in Höhe von 380,-- € (zzgl. MwSt.) erhoben. Die Sponsorenbeiträge werden für eine intensive Medienarbeit zur weiteren Steigerung des Bekanntheitsgrades (Anzeigenschaltung), Raummiete und Catering für die Preisverleihung etc. verwendet. Die Gebühr gilt jeweils ab dem 1. Juni für ein Jahr. Sponsoren, die erst im Laufe des „Geschäftsjahres“ hinzukommen, zahlen eine entsprechende anteilige Gebühr bis zum folgenden 31. Mai.
- Über die Aufnahme weiterer Sponsoren entscheiden ausschließlich das Organisationsteam der Mainfranken-Förderung.
- Im Übrigen gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen der Mainfranken-Förderung.
Stand, April 2010