Teilnahmebedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an der Initiative Mainfranken– Förderung „Mainfranken fördert sich“. Mit Zusendung Ihres Bewerbungsfragebogens akzeptieren Sie die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahme

2.1. An der Mainfranken-Förderung dürfen alle juristischen und natürlichen Personen teilnehmen, die ihren Hauptfirmensitz in Mainfranken und Umgebung haben. Die Teilnehmer (keine Privatpersonen) dürfen sich grundsätzlich nur einmal bewerben. Ausdrücklich nicht gestattet sind Mehrfachbewerbungen des gleichen Teilnehmers oder eines seiner Tochterunternehmen.
2.2. Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter der an der Mainfranken-Förderung beteiligten Unternehmen und Sponsoren sind nicht teilnahmeberechtigt. Dies gilt im gleichen Maße für alle Beteiligten, die mit der Realisierung der Mainfranken-Förderung befasst sind.
2.3. Der Bewerbungsbogen muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sein. Unvollständige Angaben auf dem Bewerbungsbogen ziehen einen Ausschluss aus dem Auswahlverfahren nach sich.
2.4. Durch die Teilnahme wird kein Rechtsanspruch auf eine Gewinnchance und / oder Ausschüttung der Förderpreise begründet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2.5 Die Mainfranken-Förderung übernimmt 3/4 der Leistungen. Somit fördert sie die Preisträger mit 75% der Kosten des jeweiligen Preises (Einzel- bzw. Premiumpreis). Der Preisträger übernimmt somit lediglich 25% der Leistungssumme seines Preises. Dieser Eigenanteil wird durch den jeweiligen Sponsor komplett an eine durch alle Sponsoren festgelegte gemeinnützige Organisation gespendet.

3. Ausschlußverfahren

Der Organisator der Mainfranken-Förderung ist die rockenstein AG. Der Organisator ist berechtigt, einzelne Teilnehmer der Mainfranken-Förderung aus wichtigem Grund auszuschließen. Der Ausschluss erfolgt dann mit sofortiger Wirkung, bei einer bereits erfolgten Gewinnausschüttung ist dies auch nachträglich möglich.
Als wichtiger Grund gilt:

Der betreffende Teilnehmer wird durch den Organisator der Mainfranken-Förderung schriftlich über seinen Ausschluss informiert.

4. Ausschüttung und Vergabe der Förderpreise

4.1. Ermittelt werden die Preisträger durch die beteiligten Sponsoren der Mainfranken-Förderung.
4.2. Die Vergabe der Förderpreise an die Gewinner erfolgt durch die beteiligten Sponsoren der Initiative. Ein Rechtsanspruch gegenüber den Initiatoren besteht nicht.
4.3. Art und Umfang der Förderpreise sind in den jeweiligen Förderpreiskategorien festgelegt. Eine Inanspruchnahme weiterer kostenloser Produkte oder Dienstleistungen durch den Förderpreisträger ist ausgeschlossen.
4.4. Die Gewinner der Förderpreise werden durch den jeweiligen Sponsor schriftlich benachrichtigt. Des Weiteren werden alle Gewinner auf der Internetseite der Mainfranken-Förderung veröffentlicht. Der Anspruch auf den Förderpreis erlischt ersatzlos, falls der Preisträger nicht 14 Tage nach Mitteilung über seine Preisträgerschaft schriftlich die Annahme erklärt und innerhalb einer Frist von 3 Monaten nicht die reale Entgegennahme des Preises erfolgt. Die Leistungserbringung aller Förderpreise muss binnen 3 Monaten begonnen bzw. abgeschlossen werden, da hiermit alle Ansprüche gegen die Förderpreisstifter sowie den Initiatoren erschlöschen.
4.5. Eine Weitergabe, Veräußerung oder Übertragung des Förderpreises durch den Gewinner an Dritte ist nicht gestattet
4.6. Alle Gewinner erklären sich bereits im Vorfeld damit einverstanden, dass ihre persönlichen Namen und Bilder sowie der Firmenname im Falle eines Gewinnes auf der betreffenden Internetseite der Mainfranken-Förderung sowie in weiteren Medien veröffentlicht werden.
4.7. Sollten zu einem ausgelobten Förderpreis weniger Bewerbungen oder gar keine Bewerbungen eingehen, sind die Initiatoren bzw. Sponsoren berechtigt, einen ausgelobten Förderpreis nur teilweise oder nicht zu vergeben.
 

5. Haftung

5.1. Die Übermittlung von Daten des Teilnehmers für den Zweck der Teilnahme an der Initiative Mainfranken-Förderung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Aus diesem Grund haften die Initiatoren weder für die fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten, sofern diese durch Fehler in von Dritten betriebenen Telekommunikationsnetzen, Datenleitungen und / oder von diesen vorgehaltener Hard- und / oder Software verursacht werden. Keine Haftung übernehmen die Initiatoren, wenn E-Mails oder sonstige Daten nicht ordnungsgemäß oder falsch eingegeben und infolgedessen gar nicht oder zu spät den Initiatoren übermittelt werden.
5.2. Die Initiatoren sowie die Förderpreisstifter haften nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Internetseite www.mainfranken-foerderung.de
Dies gilt auch bei:

5.3. Der Organisator der Mainfranken-Förderung haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
5.4. Der Organisator tritt alle etwaigen Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller, Mitinitiatoren und Sponsorpartner eines Förderpreises an dessen jeweiligen Förderpreisgewinner ab. Der Förderpreisgewinner nimmt diese Abtretung durch die Entgegennahme des Förderpreises an. Jegliche Haftung für die Gewährleistung bezüglich des gewonnenen Förderpreises schließen die Initiatoren aus.
5.5. Für sonstige schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Organisator, gleich aus welchem Rechtsgrund, dem Grunde nach. Unberührt bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht des Vertragspartners, jedoch haftet der Initiator im Übrigen nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen, jedoch beschränkt bis zu einem Betrag von maximal 1.000,-- €.
5.6. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

6. Datenschutz

6.1. Die Teilnehmer der Initiative Mainfranken-Förderung erklären sich damit einverstanden, dass alle Daten des Bewerbungsbogens (z. B. E-Mail-Adresse usw.) zum Zwecke der Abwicklung und Durchführung der Initiative erhoben, gespeichert und genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe der erhobenen Daten an die Mitinitiatoren und jeweiligen Sponsoren des Förderprogramms, um deren Förderpreis sich die Teilnehmer beworben haben.
6.2. Die Initiative Mainfranken-Förderung wird keine Adressdaten der Teilnehmer veräußern.

7. Schlussbestimmungen 

7.1. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer streben für diesen Fall eine Regelung an, die unter Wahrung der beiderseitigen Interessen wirtschaftlich dem Ergebnis am nächsten kommt, das mit der unwirksamen Bestimmung erreicht werden sollte und welche aufgenommen worden wäre, sofern dieser Punkt bedacht worden wäre.
7.2. Für die vorstehenden Teilnahmebedingungen zur Initiative Mainfranken-Förderung gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist auf jeden Fall Würzburg.

Stand: Juni 2010